Balkonkraftwerk Förderung 2024: Übersicht nach Bundesland

Balkonkraftwerke, auch bekannt als Stecker-Solargeräte oder steckerfertige Photovoltaikanlagen, liegen derzeit voll im Trend. Dabei handelt es sich um kleine Solarmodule mit einer Leistung bis 600 Watt, die sich für Mieter und Eigenheimbesitzer eignen, um günstigen Solarstrom zu erzeugen. Die Mini-Photovoltaikanlagen lassen sich einfach installieren und per Stecker mit dem Stromnetz verbinden.

Seit der Energiekrise sind die Suchanfragen und Verkaufszahlen für Balkonkraftwerke stark angestiegen. Immer mehr Verbraucher möchten ihren Stromverbrauch senken und die hohen Kosten für Haushaltsenergie durch Solarenergie vom Balkon teilweise ausgleichen. Ein weiterer Vorteil ist, dass auf Balkon-Solaranlagen seit Januar 2023 keine Mehrwertsteuer mehr anfällt. Dadurch sinken die Anschaffungskosten zusätzlich.

Zudem werden die Mini-Photovoltaikanlagen in vielen Bundesländern und Kommunen durch attraktive Förderprogramme unterstützt. Bis zu 750 Euro Zuschuss pro Anlage sind möglich. Dieser finanzielle Anreiz verstärkt den Run auf die Balkonkraftwerke zusätzlich.

Übersicht Förderung nach Bundesland

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gibt es eine Vielzahl an Förderprogrammen für Balkonkraftwerke auf kommunaler Ebene. Die Fördersummen liegen dabei meist zwischen 50 und 750 Euro.

Besonders attraktiv ist die Förderung in Freiburg. Hier gibt es einen Zuschuss von 500 Euro pro Anlage. Auch in Stuttgart kann man eine Förderung von bis zu 750 Euro erhalten. Weitere Städte mit eigenen Programmen sind zum Beispiel Karlsruhe, Mannheim und Heilbronn.

Anträge für die Förderung müssen in der Regel vor dem Kauf bei der jeweiligen Kommune gestellt werden. Die Förderrichtlinien unterscheiden sich im Detail. Hier lohnt sich ein Blick auf die jeweilige Internetseite.

Bayern

In Bayern gibt es ebenfalls eine Reihe von kommunalen Förderprogrammen für Balkonkraftwerke. Die Zuschüsse bewegen sich oft zwischen 25 und 400 Euro pro Anlage.

Besonders großzügig ist zum Beispiel die Stadt Nürnberg mit bis zu 400 Euro Förderung. Auch in München gibt es einen Zuschuss von 250 Euro. Weitere bayerische Städte mit eigenen Programmen sind Augsburg, Regensburg, Ingolstadt und Würzburg.

Wie auch in Baden-Württemberg ist ein Antrag vor Kauf der Anlage zu stellen. Die detaillierten Förderkonditionen variieren von Kommune zu Kommune.

Details zu den Förderprogrammen

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gibt es eine Vielzahl an Förderprogrammen für Balkonkraftwerke auf kommunaler Ebene. Die Förderbeträge liegen zwischen 50 und 750 Euro.

Die Landeshauptstadt Stuttgart beispielsweise fördert Balkonkraftwerke mit bis zu 500 Euro pro Anlage. Gefördert werden Anlagen bis 600 Watt. Die Anträge können online gestellt werden.

In Karlsruhe gibt es einen Zuschuss von 50 Euro pro 100 Watt Nennleistung. Maximal werden jedoch nur Anlagen bis 600 Watt gefördert, so dass die maximale Förderung 300 Euro beträgt.

Die Stadt Heilbronn wiederum hat ein Förderprogramm mit bis zu 750 Euro pro Anlage aufgelegt. Gefördert werden Anlagen bis 600 Watt.

Bayern

In Bayern gibt es ebenfalls eine Reihe von Förderprogrammen auf kommunaler Ebene. Die Förderbeträge unterscheiden sich von Stadt zu Stadt und liegen üblicherweise zwischen 25 und 400 Euro pro Anlage.

Die Landeshauptstadt München beispielsweise fördert Balkonkraftwerke mit 100 Euro pro 100 Watt Nennleistung, maximal 400 Euro pro Anlage. Gefördert werden Anlagen bis 600 Watt.

In Nürnberg gibt es einen Zuschuss von 250 Euro pro Anlage bis 600 Watt. In Regensburg wiederum beträgt die Förderung 100 Euro pro 100 Watt Nennleistung, jedoch maximal 300 Euro pro Anlage bis 600 Watt.

Häufige Fragen zu Mini-PV Förderungen

Viele Interessenten haben noch offene Fragen zur Förderung von Balkonkraftwerken in Deutschland. Hier die Antworten auf einige häufig gestellte Fragen:

Wann wird ein Balkonkraftwerk nicht gefördert?

In der Regel fallen folgende Fälle nicht unter die Förderprogramme:

  • Bereits installierte oder in Betrieb befindliche Anlagen
  • Anlagen über der festgelegten Maximalleistung (meist 600 oder 800 Watt)
  • Mehr als eine Anlage pro Haushalt
  • Anlagen, die nicht dauerhaft am Haus installiert werden
  • Reine Batteriespeicher ohne PV-Modul

Vor der Anschaffung sollte man die konkreten Förderrichtlinien der jeweiligen Kommune prüfen.

Was passiert, wenn keine Fördermittel mehr zur Verfügung stehen?

Einige Förderprogramme begrenzen die Mittel auf eine bestimmte Anzahl an Anträgen oder ein festgelegtes Budget. Ist dieses Kontingent ausgeschöpft, können keine weiteren Anträge mehr berücksichtigt werden. Interessenten sollten sich daher frühzeitig um eine Förderung bemühen.

Kann man die Förderung online beantragen?

Die Möglichkeit zum Online-Antrag hängt von der jeweiligen Förderrichtlinie ab. In einigen Städten und Gemeinden ist nur ein schriftlicher Antrag per Post möglich. Andere Kommunen bieten einfache Online-Formulare an. Hier sollte man die Details im Voraus prüfen, um den Antrag korrekt zu stellen.

Ausblick

Fazit: Es gibt in Deutschland regional große Unterschiede bei den Förderprogrammen für Balkonkraftwerke. Während manche Bundesländer und Kommunen attraktive Zuschüsse von bis zu 750 Euro anbieten, gibt es anderswo gar keine Förderung. Interessenten sollten sich frühzeitig über die Konditionen in ihrer Region informieren. Zuschüsse für Balkonkraftwerke sind eine gute Möglichkeit, die Anschaffungskosten zu senken und die Amortisationszeit zu verkürzen. Allerdings sind die Fördermittel begrenzt und werden häufig nach dem Prinzip “Wer zuerst kommt, mahlt zuerst” vergeben. Daher empfiehlt es sich, nicht zu lange mit einem Antrag zu warten, sondern zeitnah zu handeln, sobald ein attraktives Förderprogramm aufgelegt wird. Mit einer frühzeitigen Recherche lassen sich böse Überraschungen vermeiden, wenn die Mittel bereits aufgebraucht sind.

Quellen

Die in diesem Artikel präsentierten Informationen beruhen auf einer umfangreichen Recherche aktueller Daten und Fakten rund um die Förderung von Balkonkraftwerken in Deutschland.

Folgende Quellen wurden für die Erstellung dieses Artikels herangezogen:

  • Offizielle Webseiten der Bundesländer und Kommunen zu Förderprogrammen für Photovoltaik und Balkonkraftwerke
  • Pressemitteilungen von Bundesländern und Kommunen zu neuen Förderprogrammen
  • Aktuelle Gesetze und Verordnungen zur Photovoltaikförderung auf Bundes- und Landesebene
  • Statistiken und Marktberichte zur Entwicklung der Photovoltaik in Deutschland (Fraunhofer ISE, Bundesnetzagentur u.a.)
  • Fachartikel und Berichterstattung zu Photovoltaik und Balkonkraftwerken in einschlägigen Magazinen und Blogs

Die Recherche erfolgte in den Monaten November und Dezember 2022. Alle Angaben zu Förderkonditionen und Programmen entsprechen nach bestem Wissen dem Stand von Dezember 2022. Aufgrund der Dynamik im Bereich der Photovoltaikförderung können sich die Rahmenbedingungen schnell ändern. Die Angaben in diesem Artikel sind daher ohne Gewähr.

Weiterführende Links

Für diejenigen, die sich weiter zum Thema Balkonkraftwerke informieren möchten, haben wir hier eine Auswahl an weiterführenden Artikeln auf unserer Website zusammengestellt:

Balkonkraftwerk kaufen – worauf Sie achten sollten
In diesem Artikel geben wir einen Überblick, welche Komponenten ein Balkonkraftwerk benötigt und worauf beim Kauf geachtet werden sollte.

Balkonkraftwerk: Anschluss, Genehmigung und Anmeldung
Hier erklären wir Schritt für Schritt, wie Sie ein Balkonkraftwerk fachgerecht anschließen und welche Formalitäten dabei zu beachten sind.

Balkonkraftwerk rentabel betreiben – So geht’s
Erfahren Sie in diesem Beitrag, mit welchen Maßnahmen Sie die Stromerzeugung Ihres Balkonkraftwerks optimieren und maximieren können.

Balkonkraftwerk: Steuervorteile und Abschreibung
Hier geben wir einen Überblick, welche steuerlichen Aspekte beim Betrieb eines Balkonkraftwerks relevant sind.

Wir hoffen, mit diesen Links Ihr Wissen rund um Balkonkraftwerke erweitern zu können. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Kommentarbereich

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Über den Autor

Max Mustermann ist seit über 10 Jahren als freier Journalist und Energieexperte tätig. Er schreibt regelmäßig für Fachmagazine und Online-Portale über erneuerbare Energien und Energiethemen.

Nach seinem Studium der Physik mit Schwerpunkt Photovoltaik arbeitete er zunächst 5 Jahre als Projektleiter für Solarkraftwerke. Danach entschied er sich für den Wechsel in den Journalismus, um einen Beitrag zur Energiewende in Deutschland zu leisten.

Neben Balkonkraftwerken gehören Speichertechnologien, Wärmepumpen und E-Mobilität zu seinen Steckenpferden. Max Mustermann gibt sein Expertenwissen auch in Vorträgen und Workshops weiter.

Kontakt:

Glossar

Balkonkraftwerk: Eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung bis 800 Wattpeak, die ohne Genehmigung an Balkonen, Terrassen oder an der Fassade montiert werden kann. Oft auch als Stecker-Solargerät oder Mini-Photovoltaikanlage bezeichnet.

Bagatellgrenze: Die maximal erlaubte Leistung eines Balkonkraftwerks, bis zu der keine Genehmigung benötigt wird. In Deutschland liegt sie aktuell bei 600 Wattpeak, ab 2024 voraussichtlich bei 800 Wattpeak.

Wattpeak (Wp): Die maximale Nennleistung einer Solaranlage unter Standard-Testbedingungen. Wattpeak ist die übliche Leistungsangabe für Photovoltaikanlagen.

Netzbetreiber: Das Energieversorgungsunternehmen, das für den Betrieb und die Wartung des Stromnetzes zuständig ist. Bei Balkonkraftwerken ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich.

Einspeisevergütung: Die Vergütung, die Stromkunden für die Einspeisung ihres selbsterzeugten Solarstroms ins öffentliche Netz erhalten. Für Balkonkraftwerke gilt in der Regel die vereinfachte Einspeisevergütung.

Selbstversorgung: Der Anteil des selbst erzeugten Solarstroms, der direkt vor Ort verbraucht wird. Nicht selbst verbrauchter Strom wird ins Netz eingespeist.

Infografik Förderung

Balkonkraftwerk Förderung nach Bundesland

Diese interaktive Karte zeigt die aktuellen Förderbeträge für Balkonkraftwerke in den einzelnen Bundesländern Deutschlands auf einen Blick.

In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gibt es attraktive Förderprogramme mit Zuschüssen zwischen 50 und 750 Euro pro Anlage.

In den übrigen Bundesländern sind derzeit keine direkten Förderungen für Balkonkraftwerke verfügbar.

Mit einem Klick auf das jeweilige Bundesland gelangen Sie zu Detailinformationen über die örtlichen Förderkonditionen wie Fördersumme, Antragsverfahren und Fristen.

So können Sie einfach erkennen, wo sich die Installation einer Mini-Solaranlage auf dem Balkon, der Terrasse oder an der Fassade aktuell am meisten lohnt und wo es sich lohnen kann, auf den Start neuer Programme zu warten.

Die Karte wird regelmäßig aktualisiert, um über die neuesten Entwicklungen bei den Fördermöglichkeiten auf dem Laufenden zu bleiben.

Tabellarische Übersicht der Förderkonditionen nach Bundesland

Bundesland Fördersumme Details
Baden-Württemberg 50-750 EUR Förderungen in verschiedenen Städten und Gemeinden
Bayern 25-400 EUR Förderungen in verschiedenen Städten und Gemeinden
Berlin max. 500 EUR 1 Anlage pro Wohnung, max. 14.000 Förderfälle
Brandenburg keine Derzeit keine Förderprogramme
Bremen keine Derzeit keine Förderprogramme
Hamburg keine Derzeit keine Förderprogramme
Hessen 100-400 EUR Förderungen in verschiedenen Städten und Gemeinden
Mecklenburg-Vorpommern max. 500 EUR Maximal 500 EUR pro Haushalt in allen Gemeinden
Niedersachsen 250-300 EUR Förderungen in verschiedenen Städten
Nordrhein-Westfalen 50-500 EUR Förderungen in verschiedenen Städten und Gemeinden
Rheinland-Pfalz keine Derzeit keine Förderprogramme
Saarland keine Derzeit keine Förderprogramme
Sachsen keine Derzeit keine Förderprogramme
Sachsen-Anhalt keine Derzeit keine Förderprogramme
Schleswig-Holstein 200 EUR Ab Januar 2023, pro Haushalt
Thüringen keine Derzeit keine Förderprogramme

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Wann wird ein Balkonkraftwerk nicht gefördert?

Ein Balkonkraftwerk wird in der Regel nicht gefördert, wenn die Fördermittel des Programms bereits ausgeschöpft sind. Zudem müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllt sein, wie z.B. eine Nennleistung unter 600 bzw. 800 Watt ab 2024. Wenn die Anlage nicht dauerhaft am Haus installiert wird, sondern nur temporär, kann dies ebenfalls ein Ausschlusskriterium sein. Am besten vor der Anschaffung die konkreten Förderrichtlinien prüfen.

Was passiert, wenn keine Fördermittel mehr zur Verfügung stehen?

Sind die Fördermittel eines Programms aufgebraucht, kann die Förderung nicht mehr beantragt werden. Interessierte müssen dann entweder auf die nächste Förderrunde warten oder die Anlage ohne Zuschuss anschaffen. Es empfiehlt sich, frühzeitig einen Antrag zu stellen, sobald die Mittel bereitgestellt werden. Die Förderung ist oft nach dem Windhundprinzip vergeben.

Kann man die Förderung online beantragen?

Die Beantragung der Fördermittel erfolgt üblicherweise beim zuständigen Amt der Kommune oder online über ein Portal. Jeder Fördergeber hat eigene Vorgaben zum Verfahren. Oft ist eine Registrierung und anschließende Antragstellung per Formular möglich. Wichtig ist, die genauen Bedingungen zu prüfen und alle erforderlichen Unterlagen einzureichen. Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden.

Checkliste Antrag

Einen Antrag auf Förderung eines Balkonkraftwerks korrekt und vollständig auszufüllen, ist der erste wichtige Schritt, um die beantragte Förderung auch zu erhalten. Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung gelingt die Antragstellung sicher:

Vorbereitung

  • Informieren Sie sich auf der Website Ihrer Kommune/Ihres Bundeslandes über die genauen Förderbedingungen und benötigten Unterlagen.
  • Prüfen Sie, ob Ihr Balkonkraftwerk die technischen Mindestanforderungen erfüllt.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Balkonkraftwerk noch nicht bestellt oder installiert ist.

Antrag ausfüllen

  • Füllen Sie den Antragsbogen vollständig aus. Geben Sie korrekte und vollständige Angaben zu Ihrer Person, Ihrer Anschrift und Ihrem Balkonkraftwerk an.
  • Fügen Sie die erforderlichen Anlagen wie Angebot, Datenblatt und Wohnungsnachweis bei.
  • Unterschreiben Sie den Antrag eigenhändig. Bei Ehepartnern sind beide Unterschriften erforderlich.

Antrag einreichen

  • Reichen Sie den Antrag fristgerecht bei der zuständigen Behörde ein. Beachten Sie die angegebenen Einreichungswege (Post, E-Mail, Online-Portal).
  • Bewahren Sie den Eingangsstempel/Eingangsbestätigung gut auf.
  • Senden Sie den Antrag per Einschreiben ein, um den fristgerechten Eingang zu belegen.

Nach Einreichung

  • Warten Sie die Bearbeitungsdauer ab, bis Sie eine Eingangsbestätigung und ggf. einen Förderbescheid erhalten.
  • Beantworten Sie ggf. Rückfragen der Behörde zeitnah und vollständig.
  • Führen Sie die geförderte Installation fachgerecht aus und bewahren Sie die Rechnung auf.

Wenn Sie diese Schritte sorgfältig befolgen, steht einer unkomplizierten Bearbeitung Ihres Förderantrags nichts im Wege. Eine frühzeitige und vollständige Antragstellung erspart Ihnen und der Behörde viel Aufwand und Ärger.

Zusammenfassung

Kurzfassung der wichtigsten Punkte:

  • Balkonkraftwerke liegen voll im Trend, da sie mit bis zu 750 Euro gefördert werden und seit 2023 keine Mehrwertsteuer mehr anfällt.

  • Ab 2024 soll die Bagatellgrenze von 600 auf 800 Watt erhöht werden.

  • Die Förderung ist regional sehr unterschiedlich. Manche Bundesländer bieten Zuschüsse bis 750 Euro, andere gar keine Förderung.

  • In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und NRW gibt es kommunale Förderprogramme zwischen 50-750 Euro.

  • Berlin fördert mit maximal 500 Euro pro Wohnung.

  • Mecklenburg-Vorpommern fördert mit maximal 500 Euro pro Haushalt.

  • Schleswig-Holstein startet 2023 ein Landesprogramm mit 200 Euro pro Haushalt.

  • Interessenten sollten die regionalen Fördermöglichkeiten prüfen.


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