Herzlich willkommen! In diesem Artikel geht es um die Frage, welcher Stromzähler für den Betrieb eines Balkonkraftwerks geeignet und rechtlich zulässig ist.
Wenn Sie auf Ihrem Balkon oder der Terrasse Solarmodule installieren, um eigenen Solarstrom zu erzeugen, möchten Sie diesen natürlich auch sinnvoll nutzen. Dafür ist es wichtig, dass der produzierte Strom ins Hausnetz eingespeist werden kann. Damit dies reibungslos und legal funktioniert, kommt es entscheidend auf den richtigen Stromzähler an.
In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, um welche Arten von Stromzählern es geht, worin sich diese unterscheiden und worauf Sie beim Betrieb eines Balkonkraftwerks unbedingt achten sollten. So stellen Sie sicher, dass Ihre kleine Solaranlage optimal genutzt werden kann und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Arten von Stromzählern
Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Arten von Stromzählern, die für den Betrieb eines Balkonkraftwerks in Frage kommen:
Ferraris-Zähler
Der Ferraris-Zähler, auch Induktionszähler genannt, ist der klassische Drehstromzähler mit rotierendem Metallzylinder. Er funktioniert nach dem Prinzip der elektromagnetischen Induktion und misst den Stromverbrauch mechanisch. Ferraris-Zähler sind robust und langlebig, haben aber eine vergleichsweise geringe Messgenauigkeit.
Elektronische Zähler
Moderne elektronische Zähler arbeiten auf digitaler Basis und erfassen den Stromverbrauch elektronisch. Sie sind in der Anschaffung teurer als Ferraris-Zähler, dafür aber präziser und zuverlässiger. Elektronische Zähler können auch zusätzliche Funktionen bieten, wie die Fernauslesbarkeit der Verbrauchsdaten. Sie sind die Zukunft der Strommessung.
Für den Betrieb eines Balkonkraftwerks eignen sich prinzipiell beide Zählertypen, sofern sie über eine Rücklaufsperre verfügen. Elektronische Zähler haben jedoch klare Vorteile bei der Messgenauigkeit und Zukunftssicherheit.
Rücklaufsperre
Eine Rücklaufsperre ist ein wichtiges technisches Element bei Stromzählern für Balkonkraftwerke. Sie verhindert, dass der erzeugte Solarstrom aus der Photovoltaikanlage zurück ins öffentliche Stromnetz fließt.
Die Rücklaufsperre funktioniert wie eine Art Einbahnstraße, die den Strom nur in eine Richtung fließen lässt – vom Stromnetz in Richtung des Verbrauchers. Technisch wird dies durch eine Sperrklinke im Zähler realisiert, die sich nur in eine Drehrichtung bewegen kann.
Der Grund für die Notwendigkeit einer Rücklaufsperre ist, dass laut den rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland der private Einspeisung von Solarstrom ins Netz sehr enge Grenzen gesetzt sind. Ohne Rücklaufsperre würde der Zähler den eingespeisten Strom fälschlicherweise als bezogenen Strom zählen.
Daher ist eine Rücklaufsperre essentiell, um den Solarstrom vom Balkonkraftwerk ordnungsgemäß selbst zu nutzen. Nur so lässt sich der erzeugte Strom korrekt messen und Abrechnen, ohne dass es zu einer illegalen Einspeisung kommt. An einem Zähler mit Rücklaufsperre ist diese in der Regel durch ein Krallen-Symbol gekennzeichnet.
Einrichtungszähler vs. Zweirichtungszähler
Bei Einrichtungszählern, auch Einweg- oder Einrichterzähler genannt, wird nur der Stromfluss in eine Richtung gemessen – nämlich der vom Netz zum Verbraucher. Die Einspeisung von selbst erzeugtem Strom ins Netz wird nicht erfasst.
Zweirichtungs- oder Zweiseitenzähler hingegen können den Stromfluss bidirektional messen, also sowohl Bezug als auch Einspeisung registrieren. Sie eignen sich daher optimal für den Betrieb von Balkonkraftwerken, da hier in beide Richtungen Strom fließt.
Der Unterschied liegt in der Messtechnik. Einrichtungszähler haben nur einen Zählwerk, das nur in eine Richtung dreht. Zweirichtungszähler verfügen über zwei getrennte Zählwerke, eins für jede Flussrichtung. Dadurch können sie den gesamten Stromfluss korrekt bilanzieren.
Für Balkonkraftwerke sind definitiv Zweirichtungszähler zu empfehlen. Einrichtungszähler würden die Einspeisung nicht erfassen, was zu Ungenauigkeiten und rechtlichen Problemen führen kann. Mit einem Zweirichtungszähler ist man auf der sicheren Seite.
Vor- und Nachteile digitaler Zähler
Digitale Stromzähler, auch elektronische oder intelligente Zähler genannt, haben gegenüber den älteren Ferraris-Zählern einige Vorteile:
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Höhere Genauigkeit: Die digitale Messtechnik ist präziser als die mechanische Technik der Drehstromzähler. Digitale Zähler können den Stromverbrauch und die Stromproduktion auf die Kilowattstunde genau erfassen.
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Größere Zuverlässigkeit: Elektronische Bauteile unterliegen weniger Verschleiß als die rotierende Scheibe in mechanischen Zählern. Digitale Zähler fallen seltener aus und liefern über Jahre hinweg verlässliche Messwerte.
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Zukunftsfähigkeit: Intelligente Zähler sind für Smart-Home-Anwendungen und moderne Stromnetze (Smart Grid) vorbereitet. Sie ermöglichen detaillierte Verbrauchsanalysen und variable Stromtarife.
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Fernauslesbarkeit: Digitale Zähler können ihren Zählerstand automatisch an den Energieversorger übermitteln. Die Abrechnung wird einfacher und genauer.
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Kommunikationsfähigkeit: Elektronische Zähler können mit anderen Geräten Daten austauschen, z.B. um Stromverbrauch oder -einspeisung optimal zu steuern.
Zusammengefasst sind digitale Zähler den alten Ferraris-Zählern bei Genauigkeit, Zuverlässigkeit und Zukunftsfähigkeit deutlich überlegen. Ihre intelligenten Funktionen werden für moderne Stromnetze und erneuerbare Energien immer wichtiger.
Rechtliche Vorschriften für Balkonkraftwerke
Für den Betrieb eines Balkonkraftwerks gelten in Deutschland bestimmte rechtliche Vorschriften, was den Stromzähler betrifft. Diese unterscheiden sich je nach Installationsdatum der Anlage:
Bis Ende 2032
Bis zum Jahr 2032 ist es ausreichend, wenn ein einfacher Drehstrom-Ferrariszähler mit Rücklaufsperre installiert ist. Dieser misst lediglich den Verbrauch in eine Richtung und verhindert die Einspeisung von überschüssigem Solarstrom ins Netz. Solange die Rückspeisung unter 4% des jährlichen Stromverbrauchs bleibt, ist dies rechtlich konform.
Ab 2033
Ab dem Jahr 2033 schreibt die neue VDE-Norm DIN VDE V 0126-1-1 jedoch einen Zweirichtungszähler vor. Dieser intelligente Messsystem-Zähler (iMsys) kann nicht nur den Verbrauch, sondern auch die Einspeisung messen. Somit ist eine genaue Abrechnung des Solarstroms möglich.
Empfehlung
Die VDE empfiehlt bereits jetzt den Einbau eines Zweirichtungszählers, auch wenn dies rechtlich noch nicht vorgeschrieben ist. Dieser ist zukunftssicher und ermöglicht die optimale Nutzung des Balkonkraftwerks.
Rückspeisung unter 4%
Ein Balkonkraftwerk darf auch ohne Rücklaufsperre am Zähler betrieben werden, wenn die Rückspeisung in das Netz unter 4% des eigenen Jahresstromverbrauchs bleibt. Dies ist in der Regel bei kleineren Anlagen der Fall.
Die 4%-Grenze bezieht sich auf die gesamte Einspeisung über das Jahr gerechnet. Es kommt also auf die Gesamtmenge an, nicht auf kurzfristige Spitzen. Wenn insgesamt weniger als 4% des Verbrauchs zurückgespeist werden, ist keine Rücklaufsperre erforderlich.
Diese Ausnahmeregelung gilt, weil bei solch geringen Mengen die Netzstabilität nicht gefährdet wird. Der Gesetzgeber wollte kleinere Anlagenbetreiber nicht unnötig belasten. Allerdings empfiehlt sich trotzdem die Installation einer Rücklaufsperre, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Die 4%-Grenze ist auch kein Freibrief für unbegrenzte Einspeisung. Überschreitet man die Schwelle deutlich, ist der Betrieb ohne Rücklaufsperre illegal. Deshalb sollte man die Menge der Rückspeisung im Blick behalten, wenn keine Sperre installiert ist.
Erkennen der Rücklaufsperre
Eine Rücklaufsperre ist an einem speziellen Symbol auf dem Zähler zu erkennen. Es handelt sich um ein stilisiertes Krallen-Symbol, das die Drehrichtung des Zählers vorgibt.
Dieses Zeichen zeigt an, dass der Stromzähler nur in eine Richtung messen kann – vom Netz zum Verbraucher. Eine Rückspeisung vom Verbraucher ins Netz ist durch die Sperre technisch ausgeschlossen.
Achten Sie also darauf, ob Ihr Ferraris-Zähler oder digitaler Zähler dieses Krallen-Symbol aufweist. Es ist meist gut sichtbar auf der Vorder- oder Oberseite des Zählers angebracht. Fehlt das Symbol, ist keine Rücklaufsperre vorhanden und der Zähler für Ihr Balkonkraftwerk nicht geeignet.
Sollten Sie sich unsicher sein, fragen Sie Ihren Netzbetreiber, ob Ihr Zähler über die nötige Sperre verfügt. Nur mit diesem Merkmal ist der sichere und gesetzeskonforme Betrieb Ihrer Balkon-PV-Anlage gewährleistet.
Zählerwechsel
Für den Austausch des Stromzählers ist grundsätzlich der zuständige Netzbetreiber verantwortlich. Dieser muss nach den gesetzlichen Vorgaben sicherstellen, dass ein geeigneter Zähler installiert ist, der die Einspeisung von Solarstrom korrekt misst.
In den meisten Fällen ist der Zählerwechsel für den Betreiber des Balkonkraftwerks kostenlos. Der Netzbetreiber ist dazu verpflichtet, auf eigene Kosten einen Zähler mit Rücklaufsperre einzubauen, sofern dies für den Betrieb der Solaranlage erforderlich ist.
Nur in Ausnahmefällen, etwa bei einer kompletten Erneuerung der Zähleranlage, können Kosten in Höhe von bis zu 1000 Euro entstehen. Dies ist jedoch selten der Fall. Zudem können die Kosten mit dem Netzbetreiber verhandelt werden.
Möchte man auf einen digitalen Zweirichtungszähler umrüsten, erfolgt dies in der Regel ebenfalls kostenfrei. Viele Netzbetreiber bieten diesen Service im Zuge der Modernisierung ihrer Zählerflotte ohnehin an. Ansonsten empfiehlt es sich, beim Netzbetreiber direkt nachzufragen.
Für die Installation ist keine Genehmigung erforderlich. Der Netzbetreiber sollte innerhalb weniger Wochen nach der Anfrage die Umrüstung vornehmen können, sofern ein geeigneter Zähler verfügbar ist.
Fazit
Ein geeigneter Stromzähler ist die Grundvoraussetzung für den legalen und problemlosen Betrieb eines Balkonkraftwerks. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
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Für Balkonkraftwerke eignen sich sowohl elektronische als auch Ferraris-Zähler, sofern sie über eine Rücklaufsperre verfügen. Diese verhindert das Rückfließen von Strom ins Netz.
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Digitale Zweirichtungszähler sind moderner und genauer als Drehstromzähler. Bis 2032 reicht aber auch ein Ferraris-Zähler mit Rücklaufsperre.
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Ohne Rücklaufsperre ist der Betrieb nur erlaubt, wenn die Einspeisung weniger als 4% des Jahresstromverbrauchs beträgt.
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An einem Krallen-Symbol auf dem Zähler ist die Rücklaufsperre zu erkennen. Diese lässt nur eine Drehrichtung zu.
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Für einen Zählerwechsel ist der Netzbetreiber zuständig. Dieser erfolgt in der Regel kostenlos.
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Bei Fragen zum Zähler oder zur Installation empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem örtlichen Stromnetzbetreiber.
Häufige Fragen
Ist ein Zähler ohne Rücklaufsperre strafbar?
Nein, ein Zähler ohne Rücklaufsperre ist nicht grundsätzlich strafbar. Entscheidend ist die Höhe der Rückspeisung in das öffentliche Stromnetz. Solange diese unter 4% des eigenen Jahresstromverbrauchs bleibt, ist der Betrieb eines Balkonkraftwerks auch mit einem Zähler ohne Rücklaufsperre erlaubt. Wird dieser Wert überschritten, verstößt man allerdings gegen geltendes Recht und muss mit einer Abmahnung oder im Wiederholungsfall sogar einer Strafe rechnen.
Was kostet ein Zählerwechsel?
Ein Zählerwechsel ist in der Regel für den Hauseigentümer kostenlos. Denn laut Gesetz ist der Netzbetreiber für den Einbau und Wechsel von Stromzählern zuständig. Nur in Ausnahmefällen, wenn zum Beispiel die gesamte Zähleranlage erneuert werden muss, können Kosten in Höhe von 500 bis 1000 Euro entstehen. Ansonsten sollte ein einfacher Tausch des Zählers nichts kosten.
Wie erkenne ich eine Rücklaufsperre?
Eine Rücklaufsperre ist an einem bestimmten Symbol auf dem Zähler zu erkennen. Es zeigt eine Kralle mit Pfeil in nur eine Richtung. Dieses Zeichen kennzeichnet, dass der Zähler den Stromfluss nur in eine Richtung misst und ein Rücklauf in umgekehrter Richtung blockiert wird. Fehlt dieses Symbol, handelt es sich um einen normalen Zähler ohne Rücklaufsperre. Bei einem neuen Zweirichtungszähler ist die Rücklaufsperre bereits integriert.
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