Neue Regeln für Balkonkraftwerke: Das ändert sich 2024

Die Bundesregierung plant mit ihrer Photovoltaik-Strategie 2023 zahlreiche Erleichterungen für Balkonkraftwerke. Das soll die Attraktivität von Stecker-Solaranlagen deutlich erhöhen. Mit dem Solarpaket 1 werden ab Mitte 2024 bereits einige Vereinfachungen in Kraft treten, weitere sollen Anfang 2025 folgen.

Insgesamt zielen die geplanten Änderungen darauf ab, den Betrieb von Balkonkraftwerken weniger bürokratisch und rechtlich einfacher zu gestalten. Dadurch soll die Installation und Nutzung von kleinen Photovoltaikanlagen auf Balkonen und Terrassen attraktiver werden für Hausbesitzer und Mieter.

Die Bundesregierung möchte mit den Erleichterungen mehr Bürger animieren, einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Angesichts der Energiekrise und hoher Strompreise rücken Balkonkraftwerke zunehmend in den Fokus, um die Energieversorgung dezentraler und selbstbestimmter zu gestalten.

Meldepflicht beim Netzbetreiber soll entfallen

Eine der wichtigsten geplanten Änderungen für Balkonkraftwerke ist die Abschaffung der Meldepflicht beim örtlichen Netzbetreiber. Bisher musste man den Betrieb eines Balkonkraftwerks dem Netzbetreiber melden, was mit einem bürokratischen Aufwand verbunden war.

Laut der neuen Regelung im Solarpaket 1 soll diese Meldepflicht komplett entfallen. Man muss sein Balkonkraftwerk dann nicht mehr extra beim Netzbetreiber anmelden. Das spart den bisher nötigen Papierkram und die Abstimmung mit dem Netzbetreiber.

Stattdessen soll lediglich noch eine einfache Anmeldung beim Marktstammdatenregister erfolgen. Dies soll die Installation von Balkonkraftwerken deutlich vereinfachen und unattraktive Hürden abschaffen. Die Bundesregierung will so den Ausbau von Photovoltaik auf Balkonen beschleunigen.

Die Abschaffung der Meldepflicht beim Netzbetreiber ist also eine der wichtigsten Neuerungen, die den Betrieb von Balkonkraftwerken ab 2024 erleichtern wird.

Nur Anmeldung nötig

Eine der größten Erleichterungen ist, dass die bisherige Meldepflicht beim örtlichen Netzbetreiber künftig entfällt. Stattdessen reicht es aus, kleine PV-Anlagen bis 800 Watt im Marktstammdatenregister anzumelden. Dies soll die Installation von Balkonkraftwerken erheblich vereinfachen.

Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist deutlich einfacher als bisher die aufwendige Meldung beim Netzbetreiber. Die Daten können unkompliziert online eingereicht werden. Dadurch wird der bürokratische Aufwand für den Betrieb von Stecker-Solaranlagen stark reduziert.

Künftig ist also keine zeitaufwendige Abstimmung mit dem Netzbetreiber mehr erforderlich. Die Installation eines Balkonkraftwerks wird somit sehr viel einfacher. Es reicht die einfache Registrierung der Anlage über das Marktstammdatenregister. Dies senkt die Hürden für den Betrieb von Stecker-Solargeräten erheblich.

Schuko-Stecker als offizieller Anschluss

Eine wichtige Änderung betrifft die Aufnahme von Schuko-Steckern als offizieller Anschluss in die Produktnorm für Balkonkraftwerke. Bislang sind Stecker-Solaranlagen mit Schuko-Stecker in einer rechtlichen Grauzone, da diese Steckverbindung nicht explizit in der DIN-Norm vorgesehen ist.

Mit der geplanten Aufnahme in die Norm werden Schuko-Stecker künftig als regulärer Anschluss für Balkonkraftwerke bis 800 Watt gilt. Das bedeutet eine deutliche Vereinfachung, da Schuko-Stecker der am meisten verbreitete Steckertyp für die Einspeisung ist.

Die Änderung sorgt also für Rechtssicherheit beim Einsatz dieser gängigen Steckerlösung. Montage und Anschluss werden somit weiter vereinfacht. Schuko bleibt eine praktikable Lösung, ohne dass auf spezielle Einspeisestecker ausgewichen werden muss.

Erhöhung der Grenze auf 800 Watt Einspeiseleistung

Die Bundesregierung plant, die Grenze für die Einspeiseleistung von Balkonkraftwerken ab dem 16. Mai 2024 von derzeit 600 Watt auf 800 Watt anzuheben. Dies soll durch eine Änderung der Technischen Anschlussbedingungen umgesetzt werden.

Mit dieser Erhöhung der Leistungsgrenze wird der Betrieb von Balkonkraftwerken mit einer höheren Modulleistung ermöglicht. Während bislang die Module eine Maximalleistung von 600 Watt haben durften, soll dieser Wert auf 800 Watt angehoben werden.

Die Module dürfen allerdings weiterhin eine Maximalleistung von 2000 Watt nicht überschreiten. Das bedeutet, mit der neuen 800 Watt-Grenze können Anlagen mit bis zu 2000 Watt Modulleistung betrieben werden, wovon maximal 800 Watt ins Netz eingespeist werden.

Durch die Anhebung wird die Energieausbeute der Balkonkraftwerke gesteigert. Bei optimaler Ausrichtung der Module können so jährlich circa 800 bis 1000 Kilowattstunden Strom erzeugt werden. Dies entspricht ungefähr dem Verbrauch eines Drei-Personen-Haushalts.

Die Erhöhung auf 800 Watt Einspeiseleistung ist Teil der Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung. Ziel ist es, den Ausbau von Solarstrom auf Balkonen und Terrassen weiter zu fördern.

2000 Watt Modulleitung bleibt erhalten

Die derzeit geltende Obergrenze von 2000 Watt Modulleitung für Balkonkraftwerke soll beibehalten werden. Das bedeutet, die installierte Modulleistung darf weiterhin maximal 2000 Watt betragen.

Mit dieser Regelung wird sichergestellt, dass die Größe der Module und damit die optische Wirkung an Gebäudefassaden nicht überhand nimmt. Gleichzeitig ermöglicht die Beibehaltung der 2000 Watt-Grenze für die Modulleitung die Erhöhung der Einspeiseleistung auf 800 Watt. Durch leistungsfähigere Wechselrichter können aus einer Modulleitung von 2000 Watt also künftig 800 Watt ins Netz eingespeist werden.

Die Modulleitung gibt dabei nur die maximale Leistung der installierten Solarmodule an. Die Einspeiseleistung hängt vom Wechselrichter ab und liegt in der Regel deutlich niedriger. Mit stärkeren Wechselrichtern kann aus einer 2000 Watt Anlage also mehr Strom ins Netz eingespeist werden, ohne die Optik durch größere Module zu verändern.

Erleichterungen für Mieter

Die Bundesregierung plant, Balkonkraftwerke in den Katalog der privilegierten Maßnahmen aufzunehmen. Dies bedeutet, dass Mieter deutlich einfacher Balkonkraftwerke anbringen können, ohne explizite Genehmigung des Vermieters einholen zu müssen.

Bisher benötigen Mieter für viele bauliche Veränderungen an der Mietsache die Zustimmung des Vermieters. Mit der Aufnahme von Balkonkraftwerken in den Katalog privilegierter Maßnahmen entfällt diese Pflicht jedoch. Mieter können die Anlagen dann auf eigene Kosten installieren, sofern dies bautechnisch möglich ist und die Anlage fachgerecht angebracht wird.

Der Vermieter kann die Installation eines Balkonkraftwerks dann nur noch in wenigen Ausnahmefällen ablehnen, etwa wenn konkrete Schäden an der Bausubstanz zu befürchten sind. Ansonsten ist er verpflichtet, die Errichtung der Anlage zu dulden. Damit wird die Nutzung von Balkonkraftwerken für Mieter deutlich attraktiver.

Die Regelung soll voraussichtlich Anfang 2025 in Kraft treten. Mieter können sich also bereits jetzt über den Kauf eines Balkonkraftwerks informieren. Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung können sie die Anlagen dann rechtssicher und ohne Zustimmung des Vermieters installieren.

Rückwärtszähler

Mit der neuen Regelung werden rückwärtsdrehende Zähler für eine Übergangszeit geduldet. Bisher war es gesetzlich vorgeschrieben, dass Stromzähler bei der Einspeisung von Solarstrom nicht rückwärts laufen dürfen. Dies erforderte den teuren Austausch des Zählers.

Künftig soll es erlaubt sein, dass bestehende Zähler vorübergehend rückwärts laufen dürfen, wenn ein Balkonkraftwerk angeschlossen wird. Allerdings nur so lange, bis der reguläre Turnusaustausch des Zählers ansteht. Beim nächsten Tausch muss dann ein neuer Zähler mit Rücklaufsperre eingebaut werden.

Diese Übergangsregelung erspart vielen Besitzern von Balkonkraftwerken kurzfristig den kostspieligen Austausch des Zählers und vereinfacht den Betrieb. Langfristig muss aber ein neuer Zähler her, da rückwärtsdrehende Zähler den Anforderungen nicht genügen. Die Kostenersparnis ist also nur vorübergehend.

Keine Bauprodukte mehr

Balkonkraftwerke gelten ab 2025 nicht mehr als Bauprodukte. Dies erleichtert die Montage der Stecker-Solaranlagen erheblich. Bisher mussten bei der Installation verschiedene baurechtliche Vorgaben eingehalten werden, da die Module als Gebäudebestandteile galten.

Durch die neue Regelung entfällt die Einordnung als Bauprodukt. Damit müssen Balkonkraftwerke nicht mehr bestimmte bauordnungsrechtliche Anforderungen erfüllen. Insbesondere die Pflicht zur Einholung einer Baugenehmigung oder bauaufsichtlichen Zustimmung wird aufgehoben.

Die Installation und Montage von Balkonkraftwerken wird somit deutlich vereinfacht und flexibler. Eigentümer und Mieter können die Mini-Solaranlagen einfacher und schneller anbringen. Dies erhöht die Attraktivität von Balkonkraftwerken als dezentrale und saubere Stromquelle.

Zeitplan

Mit dem Inkrafttreten des Solarpaket 1 gelten ab 16. Mai 2024 bereits einige Erleichterungen wie die 800-Watt-Grenze. Weitere Änderungen wie die Aufnahme in den Katalog privilegierter Maßnahmen sollen Anfang 2025 in Kraft treten.

Attraktivität von Balkonkraftwerken steigt deutlich

Mit dem Inkrafttreten des Solarpakets 1 und den geplanten Änderungen werden Balkonkraftwerke für Hausbesitzer und Mieter deutlich attraktiver. Die Erleichterungen bei der Montage und beim Betrieb senken die Hürden für den Kauf und die Installation einer Stecker-Solaranlage.

Insbesondere die Anhebung der Leistungsgrenze auf 800 Watt ermöglicht es, die meisten handelsüblichen Module ohne Begrenzung einzusetzen. Auch der Wegfall der Meldepflicht reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich. Stattdessen reicht künftig eine einfache Anmeldung beim Marktstammdatenregister.

Für Mieter werden Balkonkraftwerke durch die geplante Aufnahme in den Katalog privilegierter baulicher Maßnahmen ebenfalls attraktiver. Vermieter müssen die Installation dann in der Regel gestatten. Zusammen mit den anderen Vereinfachungen wird so die Nutzung von Stecker-Solargeräten auch für Mieter ohne eigene Immobilie interessant.

Insgesamt machen die Neuregelungen Balkonkraftwerke für einen deutlich größeren Interessentenkreis wirtschaftlich und praktisch attraktiv. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch einen Schub für die Solarenergie im urbanen Bereich.

FAQ: Ist ein 800 Watt Balkonkraftwerk erlaubt?

Ja, ab dem 16. Mai 2024 sind Balkonkraftwerke mit einer Einspeiseleistung von bis zu 800 Watt erlaubt. Bisher lag die Grenze bei 600 Watt. Mit der Photovoltaik-Strategie 2023 der Bundesregierung wird diese Grenze angehoben, um die Attraktivität von Stecker-Solaranlagen weiter zu steigern.

Voraussetzung ist, dass die Modulleistung der Anlage nicht mehr als 2000 Watt beträgt. Bei einer Einspeiseleistung von 800 Watt können also problemlos Module mit mehr als 2000 Watt installiert werden, da nicht die gesamte Modulleistung eingespeist wird.

Wichtig ist, dass die neue 800 Watt-Grenze erst ab dem 16. Mai 2024 gilt, wenn die Änderungen der Photovoltaik-Strategie in Kraft treten. Bis dahin gelten weiterhin die bisherigen Regeln mit maximal 600 Watt Einspeiseleistung. Wer jetzt schon ein größeres Balkonkraftwerk plant, sollte dies entsprechend berücksichtigen.

Sind bald Zähler ohne Rücklaufsperre für Balkonkraftwerke erlaubt?

Ja, die Bundesregierung plant eine vorübergehende Duldung von Zählern ohne Rücklaufsperre für Balkonkraftwerke. Hintergrund ist, dass viele ältere Stromzähler noch nicht bidirektional sind und den eingespeisten Strom von der Photovoltaik-Anlage zurücklaufen lassen. Ein Austausch aller Zähler wäre sehr aufwendig und teuer.

Daher soll eine Übergangsregelung geschaffen werden, die das Betreiben von Balkonkraftwerken auch mit rückwärtslaufenden Zählern für einen befristeten Zeitraum ermöglicht. So kann die schwierige Austauschlogistik schrittweise erfolgen, ohne den Ausbau der Solarenergie auszubremsen. Die Zähler müssen dann sukzessive gegen bidirektionale Modelle getauscht werden.

Diese vorübergehende Duldung der Rückwärtszähler ist eine pragmatische Lösung, um Balkonkraftwerke schnell attraktiver zu machen, auch wenn die Messtechnik noch nicht voll auf sie ausgerichtet ist. Die geplante Regelung schafft die nötigen Freiräume für Verbraucher und Netzbetreiber gleichermaßen.

Muss man Balkonkraftwerke demnächst nicht mehr anmelden?

Die Anmeldepflicht für Balkonkraftwerke soll deutlich vereinfacht werden. Statt wie bisher eine Meldung beim örtlichen Netzbetreiber einzureichen, soll künftig nur noch eine einfache Anmeldung im Marktstammdatenregister ausreichen.

Diese zentrale Registrierung ohne Genehmigungsverfahren macht den Prozess für Verbraucher sehr viel einfacher. Man muss als Betreiber einer Stecker-Solaranlage dann nicht mehr den Netzbetreiber im jeweiligen Verteilnetzgebiet identifizieren und kontaktieren.

Die Anmeldung im Marktstammdatenregister soll digital und mit wenigen Angaben möglich sein. Welche Details genau erforderlich sind, wird noch festgelegt. Es ist aber davon auszugehen, dass lediglich grundlegende Informationen wie Name, Adresse, die installierte Leistung sowie der Zeitpunkt der Inbetriebnahme erfasst werden müssen.

Durch diesen deutlich vereinfachten Anmeldeprozess wird ein großer bürokratischer Aufwand für die Installation von Balkonkraftwerken abgebaut. Die Hürden für Verbraucher sinken erheblich, so dass diese kleinen PV-Anlagen noch attraktiver werden. Man muss als Betreiber dann nicht mehr wie bisher umfangreiche Unterlagen einreichen und auf die Genehmigung des Netzbetreibers warten.

Soll man jetzt mit dem Kauf eines Balkonkraftwerks warten?

Nein, in den meisten Fällen lohnt es sich nicht, mit dem Kauf eines Balkonkraftwerks bis 2024 zu warten. Die geplanten Regeländerungen verbessern zwar die Rahmenbedingungen, doch schon jetzt lassen sich mit einem Balkonkraftwerk attraktive Renditen erzielen.

Viele der Änderungen betreffen vor allem die bürokratischen Hürden beim Betrieb und haben wenig Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit. Die Erhöhung der Einspeiseleistung auf 800 Watt bringt zwar etwas mehr Ertrag, rechtfertigt aber in den meisten Fällen nicht, über ein Jahr mit der Anschaffung zu warten.

Die Strompreise sind aktuell sehr hoch und dürften auch mittelfristig auf einem hohen Niveau bleiben. Je früher man daher selbst Solarstrom nutzt, desto mehr kann man sparen. Auch die Amortisationszeit liegt meist zwischen 3 bis 6 Jahren. Wer jetzt kauft, hat die Kosten also recht schnell wieder drin.

Es gibt aktuell auch gute Förderungen auf Landesebene, die mit den geplanten Regeländerungen nicht unbedingt besser werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann jetzt ein kleineres Balkonkraftwerk kaufen und später noch erweitern. Insgesamt überwiegen daher die Vorteile eines zeitnahen Kaufs die möglichen Verbesserungen ab 2024.


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